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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB

1. Allgemeines
1.1 Die folgenden Bedingungen sind die Grundlage eines jeden Geschäftes. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwendet.

2. Angebot
2.1 Zum Angebot gehörige Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben usw. gelten nur annähernd .Wir behalten uns an dem Angebot mit den zugehörigen Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist die Firma ChipEinbau zum Rücktritt berechtigt. Sonderangebote und sonstige Aktionen gelten nur so lange Vorrat reicht

3. Vertragsabschluß / Widerrufsrecht
3.1a) Der Besteller/ Verbraucher ist an seinen Vertragsantrag 2 Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen, die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben oder mit der Ausführung der Leistung bzw. Lieferung beginnen.

3.1b) Zustandekommen des Vertrages bei Internet-Shop Bestellungen der Abschluss eines Vertrages zwischen dem Käufer und der Firma ChipEinbau kommt in folgender Weise zustande: Der Käufer kann aus dem Angebot beliebig aussuchen und den Inhalt seines Warenkorbes ändern oder ihn leeren. Durch Anklicken des Buttons "absenden" gibt der Käufer uns gegenüber eine verbindliche Bestellung hinsichtlich der im Warenkorb enthaltenen Waren oder Dienstleistungen ab. Die Annahme der Bestellung, die wir uns vorbehalten, erfolgt spätestens innerhalb einer Woche. Der Vertrag kommt mit der Auslieferung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder dadurch zustande, dass wir dem Kunden in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigen.

3.2 Ein Rückgaberecht besteht nicht bei versiegelter bzw. eingeschweister Ware, sofern die versiegelte/eingeschweisste Verpackung geöffnet oder beschädigt wurde.

4. Preise und Gefahrtragung
4.1 An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Leistung und Lieferung sind wir 1 Woche (5 Werktage) gebunden. Bei später vereinbarten Lieferterminen oder wenn der Besteller zu den in § 310 Abs. 1 BGB erwähnten Kundenkreis gehört, liefern oder leisten wir zu unseren am Tag des Gefahrübergangs gültigen Preisen.

4.2 Der Versand und dessen Versicherung erfolgt - sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist - auf Rechnung des Bestellers.

5. Lieferkonditionen
5.1 Angaben von Liefer- oder Herstellungszeiten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Die angegebenen Lieferfristen werden nach den bestehenden Verhältnissen gewissenhaft abgegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Vereinbarte Lieferfristen geltend dann als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat oder bei Versand die Versandbereitschaft gemeldet ist. Transportschäden müssen sofort bei der Deutsche Post AG / DHL / DPD angezeigt werden, dieser Service wird nicht von der Firma ChipEinbau übernommen.

5.2 Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen oder höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörung oder Rohstoffmangel befreien uns für ihre Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen. Von einer Einschränkung bzw. teilweisem Rücktritt werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.

5.3 Überschreiten wir eine vereinbarte Lieferzeit, so hat der Besteller das Recht, mittels EMail eine Nachfrist von einer Wochen zu setzen oder auch sofort aus dem Vertrag auszusteigen wenn es ausreichende Gründe gibt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. Garantie & Gewährleistung
6.1 Wir geben auf alle von uns durchgeführten Modifikationen 24 Monate Garantie. Auf uns von bezogene Festplatten geben wir 1 Jahr Garantie. Evtl. weiterführende Herstellergarantien müssen direkt beim Hersteller geltend gemacht werden (siehe Punkt 10.11). Beim Kauf einer neuen Konsole mit Modifikationen erhalten sie 24 Monate Gewährleistung. Ausgenommen davon sind Verschleißteile wie z.B. DVD-Laufwerk, Lasereinheit, Spielepads/Controller, dort beträgt die Garantiezeit 6 Monate.

6.2 Gewährleistungsansprüche sind beschränkt auf die vom jeweiligen Vorlieferanten zugesagten Rechte.

6.3 Kundendienst/ Gewährleistungs- und Garantiebedingungen Die Gewährleistung folgt den gesetzlichen Regelungen des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und, falls der Käufer bei Abschluss des Vertrages Kaufmann ist und das Geschäft zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört auch des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB). Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder nachzuliefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder vom Vertrag gemäß den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten (§§ 346 ff. BGB). Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung anzeigt. Danach sind sie verjährt, es sei denn uns kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes zu gestatten

6.4 Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen ist der Besteller verpflichtet, die Rechnung bei Geltendmachung vorzulegen und eine Fehlerbeschreibung zu geben.

6.5 Nachbesserungen müssen auf dem üblichen Weg über den Hersteller abgewartet werden.

7. Zahlung, Verzug
7.1 Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind die Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zahlen.

7.2 Ergeben sich nach Vertragsabschluß nach unserer Auffassung Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistung vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Vertrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7.3 Unsere Forderungen werden insgesamt auch bei Stundung sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde, bzw. die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und nach unserer Wahl vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

7.4 Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderung an Dritte vor.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor und zwar auch, soweit es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen handelt. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der Bestimmung an ihn ausgeliefert worden sind, dass sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden dürfen.

8.2 Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen. Durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

8.3 Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt uns der Besteller schon jetzt seinen Anspruch gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt - und der Besteller auf unser Verlangen verpflichtet dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Der Besteller hat im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes uns das Eigentum an den Gegenständen vorzubehalten.

9. Schlussbestimmungen
9.1 Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig.

9.2 Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten vertraglichen Zweck soweit als möglich gleichkommt. Gleiches gilt für eine eventuelle Vertragslücke.

9.3 Als Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Kaufleuten gilt das für unsere Niederlassung dem jeweiligen Streitwert nach zuständigem Gericht.

10. Sonstiges
10.1 ChipEinbau weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass der Einsatz von Backup-Systemen und Mod-Chips rechtlich nur für den eigenen Gebrauch von Sicherungskopien gestattet ist. Bei Zuwiderhandlungen ist deshalb die Firma ChipEinbau nicht belangbar.

10.2. Weiterhin haben Sie kein Recht auf Wandlung des Vertrags falls ein Produkt offiziell als in Ordnung gilt und sich erst später wie im Punkt 10.4. rausstellt, daß der aufgetretene Fehler selbst vom Hersteller stammt.

10.3 Die Firma ChipEinbau übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Zusammenhang mit der Website bereitgestellten Informationen vollständig, richtig und in jedem Fall aktuell sind. Dies gilt auch und insbesondere für alle Verbindungen ("Links").

10.4 Die Firma ChipEinbau behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.

10.5 Auch übernimmt die Firma keine Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung bzw. den Inhalt von derartigen Seiten, die auf dem Wege eines Links erreicht werden können.

10.6 ChipEinbau haftet keinesfalls für konkrete, mittelbare oder unmittelbare Schäden oder für Schäden durch fehlende Nutzungsmöglichkeiten, Datenverluste oder entgangene Gewinne, die im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website stehen.

10.7 Die Firma ChipEinbau weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche aufgeführten Warenzeichen sich im Besitz der jeweiligen Unternehmen befinden.

10.8 Bei Stornierungen, Rücksendungen oder Annahmeverweigerungen bleibt es der Firma ChipEinbau je nach Arbeitsaufwand vorbehalten, eine Aufwandspauschale von max. 25 € zzgl. Porto + sonstige Gebühren einzufordern.

10.9 Die Firma ChipEinbau ist nicht verpflichtet individuell angefertigte Komplettsysteme innerhalb der 2 Wochen Rückgaberecht zurückzunehmen. Da das System auf Wunsch des Kunden individuell installiert wurde und der Arbeitsaufwand verhältnismäßig hoch ist zum Gesamtpreis des Komplettsystems, besteht kein Rückgaberecht (Fernabsatzgesetz § 3, BGB § 312d)

11. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Abweichende Bedingungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

--- Stand Januar 2008 ---


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