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AGB
1. Allgemeines
1.1 Die folgenden Bedingungen sind die Grundlage eines jeden Geschäftes.
Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende
Bedingungen verwendet.
2. Angebot
2.1 Zum Angebot gehörige Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben
usw. gelten nur annähernd .Wir behalten uns an dem Angebot mit den zugehörigen
Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung,
Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig.
Bei Kalkulations- oder Druckfehlern behalten wir uns das Recht der Berichtigung
vor. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist die Firma ChipEinbau
zum Rücktritt berechtigt. Sonderangebote und sonstige Aktionen gelten nur
so lange Vorrat reicht
3. Vertragsabschluß / Widerrufsrecht
3.1a) Der Besteller/ Verbraucher ist an seinen Vertragsantrag 2 Wochen gebunden.
Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb
dieser Frist schriftlich bestätigen, die Lieferung oder Leistung ausgeführt
haben oder mit der Ausführung der Leistung bzw. Lieferung beginnen.
3.1b) Zustandekommen des Vertrages bei Internet-Shop Bestellungen der Abschluss
eines Vertrages zwischen dem Käufer und der Firma ChipEinbau kommt in folgender
Weise zustande: Der Käufer kann aus dem Angebot beliebig aussuchen und
den Inhalt seines Warenkorbes ändern oder ihn leeren. Durch Anklicken des
Buttons "absenden" gibt der Käufer uns gegenüber eine verbindliche
Bestellung hinsichtlich der im Warenkorb enthaltenen Waren oder Dienstleistungen
ab. Die Annahme der Bestellung, die wir uns vorbehalten, erfolgt spätestens
innerhalb einer Woche. Der Vertrag kommt mit der Auslieferung der Ware oder
der Erbringung der Dienstleistung oder dadurch zustande, dass wir dem Kunden
in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigen.
3.2 Ein Rückgaberecht besteht nicht bei versiegelter bzw. eingeschweister
Ware, sofern die versiegelte/eingeschweisste Verpackung geöffnet oder beschädigt
wurde.
4. Preise und Gefahrtragung
4.1 An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Leistung und Lieferung
sind wir 1 Woche (5 Werktage) gebunden. Bei später vereinbarten Lieferterminen
oder wenn der Besteller zu den in § 310 Abs. 1 BGB erwähnten Kundenkreis
gehört, liefern oder leisten wir zu unseren am Tag des Gefahrübergangs
gültigen Preisen.
4.2 Der Versand und dessen Versicherung erfolgt - sofern nicht frachtfreie
Lieferung vereinbart ist - auf Rechnung des Bestellers.
5. Lieferkonditionen
5.1 Angaben von Liefer- oder Herstellungszeiten gelten nur dann als verbindlich,
wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Die angegebenen Lieferfristen
werden nach den bestehenden Verhältnissen gewissenhaft abgegeben und nach
Möglichkeit eingehalten. Vereinbarte Lieferfristen geltend dann als eingehalten,
wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen
hat oder bei Versand die Versandbereitschaft gemeldet ist. Transportschäden
müssen sofort bei der Deutsche Post AG / DHL / DPD angezeigt werden, dieser
Service wird nicht von der Firma ChipEinbau übernommen.
5.2 Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen oder höhere Gewalt,
Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörung oder Rohstoffmangel
befreien uns für ihre Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird die
Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt,
die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Ansprüche auf Nachlieferung
oder Schadensersatz zustehen. Von einer Einschränkung bzw. teilweisem Rücktritt
werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht
zu, auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn
die Teillieferung für ihn wertlos ist.
5.3 Überschreiten wir eine vereinbarte Lieferzeit, so hat der Besteller
das Recht, mittels EMail eine Nachfrist von einer Wochen zu setzen oder auch
sofort aus dem Vertrag auszusteigen wenn es ausreichende Gründe gibt. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Garantie & Gewährleistung
6.1 Wir geben auf alle von uns durchgeführten Modifikationen 24 Monate
Garantie. Auf uns von bezogene Festplatten geben wir 1 Jahr Garantie. Evtl.
weiterführende Herstellergarantien müssen direkt beim Hersteller geltend
gemacht werden (siehe Punkt 10.11). Beim Kauf einer neuen Konsole mit Modifikationen
erhalten sie 24 Monate Gewährleistung. Ausgenommen davon sind Verschleißteile
wie z.B. DVD-Laufwerk, Lasereinheit, Spielepads/Controller, dort beträgt
die Garantiezeit 6 Monate.
6.2 Gewährleistungsansprüche sind beschränkt auf die vom jeweiligen
Vorlieferanten zugesagten Rechte.
6.3 Kundendienst/ Gewährleistungs- und Garantiebedingungen Die Gewährleistung
folgt den gesetzlichen Regelungen des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und, falls der Käufer bei Abschluss des Vertrages Kaufmann ist und
das Geschäft zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört auch des deutschen
Handelsgesetzbuches (HGB). Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes,
zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach
unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder
nachzuliefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder vom Vertrag gemäß
den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten (§§ 346 ff. BGB).
Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig,
dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen und
nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung anzeigt.
Danach sind sie verjährt, es sei denn uns kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorgeworfen werden. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten
gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften
Liefergegenstandes zu gestatten
6.4 Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen ist der Besteller
verpflichtet, die Rechnung bei Geltendmachung vorzulegen und eine Fehlerbeschreibung
zu geben.
6.5 Nachbesserungen müssen auf dem üblichen Weg über den Hersteller
abgewartet werden.
7. Zahlung, Verzug
7.1 Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind
die Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zahlen.
7.2 Ergeben sich nach Vertragsabschluß nach unserer Auffassung Bedenken
hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden oder seiner wirtschaftlichen
Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder
Sicherheitsleistung vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das
Recht, die Ausführung des Vertrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung
zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.3 Unsere Forderungen werden insgesamt auch bei Stundung sofort fällig,
sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten
in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die
Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das
Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde, bzw. die Eröffnung
mangels Masse abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen
Vorbehaltsware zurückzufordern und nach unserer Wahl vom Vertrage zurückzutreten
oder Schadensersatz zu verlangen.
7.4 Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer
Forderung an Dritte vor.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis
zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Besteller vor und zwar auch, soweit es sich um Forderungen aus früheren
Lieferungen und Leistungen handelt. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der
Bestimmung an ihn ausgeliefert worden sind, dass sie im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden
dürfen.
8.2 Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der
Besteller uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte
aufmerksam zu machen. Durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu
Lasten des Bestellers.
8.3 Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt uns der Besteller
schon jetzt seinen Anspruch gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus
dem Vertrag ergebenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt - und der
Besteller auf unser Verlangen verpflichtet dem Kunden die Abtretung schriftlich
anzuzeigen. Der Besteller hat im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes
uns das Eigentum an den Gegenständen vorzubehalten.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich
in schriftlicher Form gültig.
9.2 Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen gültig. Die Vertragsparteien sind verpflichtet,
eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem ursprünglich
angestrebten vertraglichen Zweck soweit als möglich gleichkommt. Gleiches
gilt für eine eventuelle Vertragslücke.
9.3 Als Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Kaufleuten gilt das für unsere
Niederlassung dem jeweiligen Streitwert nach zuständigem Gericht.
10. Sonstiges
10.1 ChipEinbau weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass der Einsatz
von Backup-Systemen und Mod-Chips rechtlich nur für den eigenen Gebrauch
von Sicherungskopien gestattet ist. Bei Zuwiderhandlungen ist deshalb die Firma
ChipEinbau nicht belangbar.
10.2. Weiterhin haben Sie kein Recht auf Wandlung des Vertrags falls ein Produkt
offiziell als in Ordnung gilt und sich erst später wie im Punkt 10.4. rausstellt,
daß der aufgetretene Fehler selbst vom Hersteller stammt.
10.3 Die Firma ChipEinbau übernimmt keine Gewähr dafür, dass
die im Zusammenhang mit der Website bereitgestellten Informationen vollständig,
richtig und in jedem Fall aktuell sind. Dies gilt auch und insbesondere für
alle Verbindungen ("Links").
10.4 Die Firma ChipEinbau behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung,
Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.
10.5 Auch übernimmt die Firma keine Verantwortung für die inhaltliche
Gestaltung bzw. den Inhalt von derartigen Seiten, die auf dem Wege eines Links
erreicht werden können.
10.6 ChipEinbau haftet keinesfalls für konkrete, mittelbare oder unmittelbare
Schäden oder für Schäden durch fehlende Nutzungsmöglichkeiten,
Datenverluste oder entgangene Gewinne, die im Zusammenhang mit der Nutzung dieser
Website stehen.
10.7 Die Firma ChipEinbau weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche
aufgeführten Warenzeichen sich im Besitz der jeweiligen Unternehmen befinden.
10.8 Bei Stornierungen, Rücksendungen oder Annahmeverweigerungen bleibt
es der Firma ChipEinbau je nach Arbeitsaufwand vorbehalten, eine Aufwandspauschale
von max. 25 € zzgl. Porto + sonstige Gebühren einzufordern.
10.9 Die Firma ChipEinbau ist nicht verpflichtet individuell angefertigte Komplettsysteme
innerhalb der 2 Wochen Rückgaberecht zurückzunehmen. Da das System
auf Wunsch des Kunden individuell installiert wurde und der Arbeitsaufwand verhältnismäßig
hoch ist zum Gesamtpreis des Komplettsystems, besteht kein Rückgaberecht
(Fernabsatzgesetz § 3, BGB § 312d)
11. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder
werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.
Abweichende Bedingungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart
werden.
--- Stand Januar 2008 ---
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